Pressemitteilung | März 2016

Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz

7.-9. März 2016 in Würzburg-Himmelspforten

Aktionsplan für die Kirche

Fachtagung zur Umsetzung der UN-Konvention.

„In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kommt uns das Evangelium entgegen“, diese Überzeugung vertritt Weihbischof Otto Georgens (Speyer), der als Beauftragter der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz für Menschen mit Behinderungen bei der Tagung vom 7.-9. März in Würzburg-Himmelspforten zugegen war. Wie kann diese UN-Behindertenrechtskonvention in der Kirche umgesetzt werden? „Einfach machen. Aktionsplan für die Kirche“ lautete als Antwort das Thema der Fachtagung der pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Seelsorge mit Menschen mit Behinderungen.
Die über 80 Teilnehmer setzten sich mit der Frage auseinander, wie Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben der Kirche beteiligt und wie die Rechte behinderter Menschen auf allen Ebenen der Kirche umgesetzt werden können. Die Kirche wird immer mehr die Kirche Jesu Christi, wenn sie ihrem Herrn nachfolgt und wie er Menschen mit Behinderungen in die Mitte stellt. Inklusion ist ein Kriterium für die künftige Gestalt der Kirche, unterstrich Dr. Ottmar John, der als Geschäftsführer der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz die Fachtagung begleitete.
Dr. Valentin Aichele vom „Institut für Menschenrechte“ informierte die Teilnehmer, wie Bund, Länder und Kommunen versuchen, die UN-Behindertenrechtskonvention durch Aktionspläne umzusetzen und wie das Institut für Menschenrechte diese Maßnahmen berät und kontrolliert. Dr. Aichele legte besonderen Wert darauf, Betroffene durchgehend einzubeziehen und überlegte mit einer Gruppe, wie staatliche Aktionspläne auf die Kirche zugeschnitten werden können. Mit dem Entstehungsprozess des ersten kirchlichen Aktionsplanes im Bistum Limburg befasste sich eine zweite Gruppe und eine dritte holte sich Anregungen für die kirchliche Verwaltung aus dem Aktionsplan des Landschaftsverbandes Rheinland.
Im Mittelpunkt der Arbeit stand die konkrete Umsetzung der Behindertenrechtskonvention u.a. in den Bereichen „Recht auf Arbeit und Beschäftigung“, Zugänge zu Informationen, Medien und Bildung, Teilhabe an politischen Willensbildungsprozessen und Barrierefreiheit von Gebäuden.
Deutlich wurde, dass Aktionspläne breite Bündnisse mit klaren Zielen brauchen, viele Menschen und Stellen einbeziehen müssen und die konkreten Maßnahmen am Ende eines langen Prozesses stehen. Damit die Behindertenseelsorger in den Bistümern dafür viele Bündnispartner gewinnen können und von den Betroffenen und den ehrenamtlich Engagierten in den Pfarrgemeinden sowie von Pfarrern und den Bischöfen unterstützt werden, wird eine Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Teilnehmer der Fachtagung dazu Empfehlungen und Vorlagen ausarbeiten, nach dem Motto: „Einfach machen!“

 

 

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 67 Mitglieder (Stand: Dezember 2013) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 

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Herausgeber
P. Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz